Digitale Wohngebäude Versicherung Online

Die Wohngebäudeversicherung ist der Rundum-Schutz für Dein Zuhause Feuer, Sturm, Unwetter oder kaputte Wasserleitung Schützen Sie sich Wohngebäudeversicherung – Vergleich passender Tarife Jetzt vergleichen & 75% Sparen!


Wohngebäude­versicherung: Wichtig zu wissen

Die private Wohngebäudeversicherung ist für Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer unverzichtbar. Sie zahlt bei Schäden an der Immobilie und deren Festinstallationen wie sanitären Anlagen oder Einbauküchen.

Jedes Haus ist anders, dementsprechend flexibel ist auch die Gebäudeversicherung, die Sie genau auf die Anforderungen der Immobilie zuschneiden könne.

Sehr gute Tarife gibt es bereits für Beiträge im jährlich niedrigen, dreistelligen Bereich.

Der Wohngebäude­versicherungsrechner ist kostenlos, unverbindlich und spart Ihnen viel Zeit. Der Gebäude­versicherungsvergleich zieht viele wichtige Determinanten zur Kalkulation des Tarifs heran, so etwa Standort, Alter, Zustand und Wert der Immobilie, den Umfang bisheriger Sanierungen und die gewünschten Versicherungsbausteine.

Geben Sie einfach die Eckdaten in den kostenlosen Vergleich ein. Dieser ermittelt Ihnen dann sekundenschnell passende Angebote der Versicherungsgesellschaften entsprechend Ihrer Vorgaben.


Wer braucht eine Wohngebäude­versicherung?

Es gibt viele Schadensfälle, die bei einem Gebäude und/oder dessen Dach enorme Kosten verursachen können: Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist zwar keine gesetzliche Pflicht, jedoch für Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer ein Muss. Dabei ist es egal, ob Sie das Gebäude selber bewohnen, ob es leer steht, ein Feriendomizil ist oder ob Sie es vermieten. Im Ernstfall zahlt die Versicherung für die Reparatur, Instandsetzungs- oder Wiederaufbaukosten von versicherten Risiken.

Der Versicherungsschutz umfasst je nach Tarif beziehungsweise Zusatzbausteinen beispielweise Schäden aufgrund Sturm, Hagel, Feuer, Überschwemmungen oder Vandalismus. Auch Bruchschäden und Nässeschäden durch defekte Ableitungsrohre oder Leitungswasser sind gängig.

Wohngebäude­versicherung – was gilt bei Eigentumswohnungen?

Wohnungseigentümerin oder Eigentümer teilen in der Regel eine gemeinsame Wohngebäudeversicherung mit Parteien des Hauses, die von allen Beteiligten anteilig gezahlt wird.

Rechtlich ist es nicht möglich, als Einzelperson eine Wohngebäudeversicherung für eine Wohnung abzuschließen. Sind Sie mit den Vertragsdetails nicht einverstanden, stellen Sie dies in den Treffen der Eigentümergemeinschaft oder Gesellschaft zur Diskussion.


Wie melde ich einen Wohngebäudeschaden?

Im Schadenfall sollten Sie umgehend mit Ihrer Versicherung in Kontakt treten. Teilen Sie dem Unternehmen mit, welcher Schaden, wie, wann und unter welchen Umständen entstanden ist und ob es Zeugen gibt. Lassen Sie sich den Namen des Sachbearbeiters sowie eine Schadenbearbeitungsnummer geben und halten Sie die Gebäudeversicherung auf dem Laufenden.

Machen Sie Fotos von dem Schaden und reichen Sie diese zusammen mit anderen relevanten Dokumenten bei Ihrer Versicherung ein – behalten Sie zu Ihrer Absicherung stets eine Kopie aller Unterlagen.

Sie sind dazu verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten – wenn das für Sie ohne Gefahren möglich ist. So wird niemand verlangen, dass Sie ein brennendes Haus betreten; bei einem Rohrbruch sollten Sie allerdings den Wasserhaupthahn abstellen und Wasser soweit möglich aus den Wohnräumen entfernen, wenn dabei nicht die Gefahr besteht, dass Sie dabei einen elektrischen Schock erleiden könnten.

Handelt es sich um einen großen Schaden, entsendet der Versicherer in der Regel einen Gutachter. Auch deshalb ist es wichtig, dass Sie den Schaden oder beschädigte Dinge und Gebäudeteile erst entsorgen, wenn der Versicherer den Schaden reguliert hat.

Unter Umständen müssen bei gewissen Ereignissen natürlich sofort Feuerwehr und/oder Polizei alarmiert werden – etwa bei einem Brand oder einem Einbruch. Je nach Schaden könnten zudem auch andere Versicherungen zuständig sein – so etwa die Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung.

Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?

Abgesichert sind nur die vertraglich vereinbarten Risiken. Einige Unternehmen schließen einige Risiken – oft abhängig vom Standort der Immobilie – generell aus. Auch deshalb lohnt sich ein Vergleich verschiedener Wohngebäudeversicherungen.

Allgemein wird kein Anbieter im Fall der vorsätzlichen Schadenverursachung durch Versicherte leisten. Auch Grundwasserrisiken werden in der Regel heutzutage nicht mehr versichert.

Was muss ich beachten, wenn meine Immobilie noch kreditfinanziert ist?

Sind noch Kredite oder Baufinanzierung offen, hat auch das Kreditinstitut bei einem Wechsel oder einer Kündigung der Wohngebäudeversicherung ein Mitspracherecht.

Die schriftliche Einverständniserklärung muss dem Versicherer einen Monat vor der Kündigung vorliegen. Zuweilen wird zusätzlich eine Kopie des Grundbuchauszugs gefordert.

Wohngebäudeversicherung – was muss ich beim Kauf einer Immobilie beachten?

Kaufen Sie ein Gebäude, wird die Wohngebäudeversicherung der Vorbesitzerin oder des Vorbesitzers automatisch auf Sie übertragen. Und zwar ab dem Tag des geänderten Grundbucheintrags. Wichtig ist, dass Sie die Gebäudeversicherung binnen vier Wochen nach dem Wechsel direkt informieren. Versäumen Sie das, dann muss die Wohngebäudeversicherung nach Ablauf dieser Frist im Schadenfall keine Leistungen erbringen. Binnen dieser ersten vier Wochen haben zudem sowohl Sie als auch die Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. Ihre Kündigung muss dabei nicht nur schriftlich und per Einschreiben erfolgen, sondern auch eine Kopie des Grundbucheintrags beinhalten.

Sie können dann entweder rückwirkend zum Tag des Grundbucheintrags oder regulär zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Kündigen sollten Sie auch in diesem Fall erst, wenn Sie ein verbindliches Angebot einer anderen Versicherung vorliegen haben. Besteht eine Kreditfinanzierung oder eine Baufinanzierung, hat die Bank auch bei dieser Kündigung ein Mitspracherecht.


Gebäudeversicherung – was muss ich beachten, wenn ich eine Immobilie erbe?

Wenn Sie eine Immobilie erben, geht die Wohngebäudeversicherung auf Sie über. Sie haben in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht, sondern nur die Option, den Vertrag durch eine ordentliche Kündigung drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres beziehungsweise der Vertragslaufzeit zu kündigen. In jedem Fall sollten Sie aber die Versicherung binnen vier Wochen nach Antritt der Erbschaft über den Eigentümerwechsel informieren, damit die Versicherung auch nach diesen vier Wochen in jedem Fall für etwaige Schäden aufkommt.

Was muss ich beim Verkauf einer versicherten Immobilie beachten?

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, geht Ihre Versicherung automatisch an die Käuferin oder den Käufer über. Sie selbst haben kein Recht, die Versicherung zu kündigen, sollten die Versicherung aber zu Ihrer Absicherung bezüglich des Eigentümerwechsels informieren. Dieser tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Änderung im Grundbuch vorgenommen wird.

Haben Sie bereits die Prämie für die kommenden Monate gezahlt, müssen Sie sich mit der Käuferin oder dem Käufer einigen. Die Wohngebäudeversicherung ist für eine Rückzahlung nicht zuständig.

Kann ich in Deutschland ein Wohngebäude versichern, das sich im Ausland befindet?

Nur wenige Anbieter versichern Ferienhäuser oder Immobilien von Bundesbürgern, die sich im Ausland befinden. Das Recht variiert in verschiedenen Staaten, auch bestehen je nach Standort sehr unterschiedliche Risiken – etwa durch Waldbrände, Erdbeben oder Stürme. Für deutsche Versicherer sind derartige Tarife mit sehr viel Aufwand verbunden. Deswegen haben nur wenige Gebäudeversicherungen entsprechende Angebote, und nicht immer sind diese auch umfassend. Sie sollten etwaige Angebote also akribisch untersuchen. Finden Sie in Deutschland keine passenden Tarife, ziehen Sie gegebenenfalls einen Dolmetscher hinzu, der Ihnen einzelne Vertragsdetails genau erklärt.



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