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Wichtig zu wissen
✔ Mit einem Kfz-Versicherungswechsel können Sie jährlich bis zu 850,00 € sparen.
✔ Mehr als 40 Anbieter konkurrieren um die Gunst der Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter.
✔ Zum Jahreswechsel ändern sich die Versicherungsbeiträge, daher können Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Kfz-Versicherung zwischen Oktober und dem 30. November kündigen.
✔ Mithilfe eines kostenlosen, unverbindlichen Kfz-Versicherungsvergleichs ermitteln Sie mit wenigen Klicks Ihr Sparpotenzial.
✔ Der Wechsel der Autoversicherung ist in der Regel unkompliziert.
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✔ Die für die An-, Um- oder Abmeldung eines Fahrzeugs benötigte eVB-Nummer wird von Ihrem neuen Versicherer automatisch übermittelt.
Kfz Versicherungsvergleich – so einfach ist es
Der externe Kfz-Versicherungsvergleich auf Tarifcheck ist kostenlos und unverbindlich. Mit dem nutzerfreundlichen Autoversicherungsvergleich erhalten Sie schnell einen Überblick über mögliche Tarife und können Ihr individuelles Sparpotenzial einschätzen.*
So funktioniert der externe Rechner auf unserem Vergleichsportal:
✔ Geben Sie Ihre Fahrzeugdaten aus dem Fahrzeugschein ein. Dazu gehören Automarke und Modell, Kraftstoffart und Erstzulassung.
✔ Vergleichen Sie die Ergebnisse und prüfen Sie die möglichen Vorteile eines Wechsels.
✔ Prüfen Sie, ob Sie bei Ihrem aktuellen Anbieter von Ihrem regulären Kündigungsrecht Gebrauch machen können oder ob Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
*Die Höhe einer möglichen Ersparnis hängt von individuellen Faktoren ab und kann variieren.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung deckt in der Regel Sach- und Personenschäden ab, die Versicherte mit dem Fahrzeug bei einem Unfall oder vergleichbaren Ereignissen unbeabsichtigt bei Dritten verursachen. Eigene Fahrzeugschäden sind nicht eingeschlossen.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben können sich Leistungen und Preise der Kfz-Haftpflichtversicherung unterscheiden. Die vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen gelten jedoch für alle Versicherungsunternehmen und Direktversicherer.
Die Kaskoversicherungen
Abhängig vom gewählten Versicherungsvertrag können Teil- und Vollkaskoversicherungen unterschiedliche Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken. Die konkreten Leistungen sowie die Kosten variieren je nach Anbieter.
Leistungen der Teilkaskoversicherung
- Abdeckung von Schäden durch Unwetter (z. B. Sturm, Blitze oder Überschwemmungen),
- Schutz bei Schäden durch Feuer oder Explosionen,
- Absicherung gegen Autodiebstahl oder Diebstahl von Fahrzeugteilen,
- Schäden durch Kollisionen mit Haarwild, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist,
- Kabel- und Kurzschlussschäden,
- Glasbruch.
Die konkreten Teilkaskoleistungen im Schadenfall können je nach Versicherer unterschiedlich ausgestaltet sein. Relevant ist beispielsweise, welche Schadensarten und -höhen im jeweiligen Tarif vorgesehen sind. Sonderausstattungen können in der Regel gegen Aufpreis zusätzlich versichert werden.
*Die tatsächlichen Leistungen hängen vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.
Leistungen der Vollkaskoversicherung
- Abdeckung von Vandalismusschäden,
- Schäden durch Tiere, die nicht von der Teilkasko erfasst werden,
- Selbstverschuldete Schäden aufgrund von Kollisionen,
- Kollisionsschäden durch unbekannte Dritte,
- Schäden durch fahrerflüchtige Verursacherinnen und Verursacher,
- Schäden durch nicht versicherte oder zahlungsunfähige Dritte.
Die konkreten Leistungen der Vollkaskoversicherung können je nach Versicherer unterschiedlich ausgestaltet sein. Manche Anbieter definieren ein Fahrzeug beispielsweise für ein Jahr als neuwertig, andere nur für wenige Monate. Dies wirkt sich auf die mögliche Neuwertentschädigung im Schadensfall aus. Bitte prüfen Sie daher stets die jeweiligen Tarifdetails.
Nicht abgedeckt ist die Vollkaskoversicherung in der Regel, wenn das Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt nicht verkehrstauglich war, die Fahrerin oder der Fahrer Fahrerflucht begangen hat oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stand.
Vollkasko und Teilkasko im Vergleich
Welche Kfz-Kaskovariante für Sie in Betracht kommt, hängt von individuellen Faktoren ab – etwa Alter, Modell und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, Schadenfreiheitsrabatt, gewünschte Deckungshöhe, Komfort und finanzieller Rahmen.
Für besonders neue oder höherwertige Fahrzeuge sowie bei einer Finanzierung kann eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert sein. In manchen Fällen wird bei einem Totalschaden ein laufender Kredit durch die Versicherungsleistung abgelöst – abhängig vom Tarif und den vereinbarten Bedingungen.
Da viele von der Vollkasko erfasste Schäden durch umsichtiges Fahren vermieden werden können, werden schadenfrei gefahrene Jahre in der Regel berücksichtigt. Bei Teilkaskoschäden – beispielsweise durch Wildwechsel oder Unwetter – ist dies üblicherweise nicht der Fall, da diese außerhalb des Einflussbereichs der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters liegen.
Aufgrund des geringeren Leistungsumfangs ist die Teilkasko in der Regel günstiger als die Vollkasko. Je nach Versicherer und persönlicher Situation (z. B. Schadenfreiheitsrabatt) kann die Vollkasko preislich nahe an der Teilkasko liegen. Ein Vergleich beider Varianten kann sinnvoll sein.
Die Prämien lassen sich häufig reduzieren, wenn Sie bei beiden Kaskovarianten eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Manche Versicherer bieten keine Kaskoversicherungen ohne Selbstbeteiligung an. Ein Schaden, dessen Kosten durch die Selbstbeteiligung abgedeckt werden, wirkt sich in solchen Fällen in der Regel nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt (SF-Klasse) aus.
*Leistungen, Preise und Konditionen hängen stets vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab. Alle Angaben ohne Gewähr.
Rabattschutz und Rabattretter bei der Kfz-Versicherung
Einige Kfz-Versicherungen bieten als Zusatzbaustein einen sogenannten Rabattschutz an. Damit können sich Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer im Schadenfall unter bestimmten Voraussetzungen gegen eine Rückstufung absichern, sofern bereits eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) erreicht wurde. In solchen Fällen bleibt die SF-Klasse in der Regel unverändert, solange die tariflich festgelegten Bedingungen eingehalten werden. Die genauen Voraussetzungen sind abhängig vom jeweiligen Versicherer.
Beim Wechsel der Kfz-Versicherung sollten Versicherte beachten, dass ein bestehender Rabattschutz beim neuen Anbieter in der Regel nicht automatisch übernommen wird. Falls der vorherige Versicherer aufgrund des Rabattschutzes auf eine Rückstufung verzichtet hat, kann der neue Versicherer dennoch eine Einstufung vornehmen.
Für Versicherte mit vielen schadenfreien Jahren bieten manche Kfz-Versicherungen einen sogenannten Rabattretter an. Dieser kann im Schadenfall dazu führen, dass es zu keiner oder nur zu einer geringen Rückstufung kommt. Die konkreten Regelungen zu Rabattschutz und Rabattretter unterscheiden sich je nach Anbieter. Ein Versicherungsvergleich kann hierbei unterstützen.
Autoversicherung entsprechend individueller Bedürfnisse
Die Leistungen einer Kfz-Versicherung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab – etwa vom Fahrzeugtyp, dem Fahrerkreis und der jährlichen Nutzung. Für ein hochwertiges Neufahrzeug kann es beispielsweise empfehlenswert sein, höhere Deckungssummen für Kaskoschäden, Vandalismus oder Kurzschluss zu berücksichtigen. Wenigfahrer können in manchen Fällen von niedrigeren Beiträgen profitieren. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger besteht zudem mitunter die Möglichkeit, Rabatte von Familienmitgliedern zu übernehmen.
Über den kostenlosen Rechner unseres externen Partners können Sie sich einen Überblick über mögliche Tarife verschaffen und die angebotenen Leistungen vergleichen.*
*Die mögliche Ersparnis hängt von individuellen Faktoren ab und kann variieren. Preisangaben und Beispiele dienen ausschließlich zur Orientierung.