Digitale Hausratversicherung

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Hausratversicherung: Wichtig zu wissen

Die private Hausratversicherung ist keine Pflichtversicherung, ein Abschluss ist jedoch äußerst ratsam. Im Ernstfall schützt die Police Versicherte womöglich vor dem finanziellen Ruin.

Die Hausratversicherung leistet bei nicht selbst verschuldeten Schäden an der eigenen Einrichtung – zum Beispiel bei Bränden, Stürmen oder Rohrbruch, bei Einbruch, Vandalismus oder Raub.

Eine gute Hausratversicherung ist für weniger als hundert Euro pro Jahr zu haben. Die Beitragshöhe hängt von der gewählten Versicherungssumme ab – also dem Maximalbetrag, der im Schadenfall gezahlt wird. Er sollte so hoch sein, dass er die Verluste deckt.

Auch der Wechsel einer Hausratversicherung lohnt sich in vielen Fällen: Neue Tarife sind oftmals umfangreicher als Altverträge.

Der externe Hausratversicherungsvergleich ist unverbindlich, kostenfrei und listet Ihnen binnen Sekunden übersichtlich passende Angebote auf. Auf Wunsch können Sie gezielt nach Zusatzbausteinen suchen. Haben Sie eine Hausratversicherung entsprechend Ihrer Vorstellungen gefunden, können Sie über unsere Webseite ohne Mehrkosten einen Vertrag bei unserem externen Partner abschließen.


Leistungen – was versichert die Hausratversicherung?

Nach einem Rohrbruch sind Elektrogeräte, Sofagarnitur und Teppiche nicht mehr zu retten? Einbrecher haben sich an Ihrem Hab und Gut vergriffen? Oder noch schlimmer: Nach einem Brand wurde Ihr gesamter Hausrat und alle Einrichtungsgegenstände zerstört? In diesen Fällen greift eine Hausratversicherung bis zu den vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen.

Versichert ist das gesamte bewegliche Inventar eines Haushalts, das durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Rohr- und Frostschäden, durch Einbruch, Vandalismus und Raub beschädigt, zerstört oder entwendet werden. Auch Bargeld ist oft bis zu einem gewissen Betrag mitversichert.

Die Hausratversicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert beziehungsweise den Neuwert von komplett zerstörten oder entwendeten Wertsachen, die Reparaturkosten von beschädigten Gegenständen sowie eine für noch eingeschränkt nutzbare Dinge.

Zum versicherten Inventar gehören:

  • Möbel, Einrichtungs- und Dekorationsgegenstände (Sessel, Bilder oder Leuchten)
  • Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Geschirr oder Toaster)
  • elektronische Geräte (Fernseher, Spielekonsole, Smartphone oder Tablet)
  • Musikinstrumente und Zubehör (Klavier, Cello oder Gitarrenverstärker)
  • Spielzeug, Bücher, DVDs, CDs, Schallplatten
  • Schmuck, Geld, Antiquitäten, Wertpapiere und andere Wertgegenstände
  • Bekleidung, Schuhe und Accessoires (Handtaschen und Manschettenknöpfe)
  • Werkzeuge, Gartengeräte und Fahrräder aus Keller, Dachboden und Garage

Die Hausratversicherung leistet:

  • den Wiederbeschaffungswert oder Neuwert für zerstörte oder entwendete Dinge
  • die Reparaturkosten von beschädigten Dingen
  • eine Wertminderung für noch eingeschränkt funktionsfähige Dinge

Zu den versicherten Risiken gehören:

  • Schäden durch Brand, Explosion oder Blitzschlag
  • Schäden durch Hagel und Sturm
  • Schäden durch Leitungswasser, defekte Rohre und Frost
  • Schäden durch Diebstahl und Raub
  • Schäden durch Vandalismus

Andere Risiken, wie etwa Schäden durch Überspannung oder Naturkatastrophen können über Sonderbausteine versichert werden.

Zu den versicherten Orten gehören:

  • Ihr Zuhause (Haus oder Wohnung)
  • abschließbare Keller, Dachböden, Garagen, Hobbyräume
  • Nebengebäude auf dem Grundstück
  • nahe gelegene, privat genutzte Garagen
  • Gemeinschaftsräume (zum Beispiel ein Waschkeller)

Separat abgesichert werden müssen Räume, die beruflich genutzt werden und Dinge, die sich dauerhaft in Ihrem Ferienhaus befinden.


Was kostet eine Hausratversicherung?

Gute Tarife der Hausratversicherung sind bereits für weniger als hundert Euro pro Jahr erhältlich. Die Beitragszahlungen hängen primär von der Höhe der Versicherungssumme ab. Diese Summe ist der Maximalbetrag, der im Schadenfall ausgeschüttet wird und sollte folglich so hoch sein, dass im Schadensfall der Verlust des gesamten Inventars, aller Möbel, Wertsachen und Wertgegenstände dadurch gedeckt werden können. Andernfalls spricht man von einer Unterversicherung.

Obwohl die Leistungen verschiedener Hausratversicherungen ähnlich sind, gibt es gravierende Preisunterschiede, wie Untersuchungen von test.de belegen. Auch deshalb lohnt sich ein Vergleich verschiedener Anbieter.

Einfluss auf die Prämienkalkulation und den Jahresbeitrag dieser Sachversicherung haben auch regulierte Vorschäden, die Vertragslaufzeit, eine etwaige Selbstbeteiligung, der Versicherungsort, der Zustand des Domizils und etwaige Sicherheitsinstallationen wie Safes oder Alarmanlagen.

Was ist beim Abschluss einer Hausratversicherung wichtig?

1. Anbietervergleich
Mehr als hundert Unternehmen bieten Hausratversicherungstarife an. Inhaltlich sind sie sich oft ähnlich, aber bezüglich der Preise gibt es große Unterschiede. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie deshalb unbedingt einen Anbietervergleich machen. Das Sparpotenzial beträgt mehrere hundert Euro pro Jahr.

2. Höhe der Deckungssumme
Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch sein, dass Sie damit im Ernstfall alle Verluste decken können. Experten empfehlen eine Summe von mindestens 500 Euro bis 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche . Es handelt sich dabei um einen Richtwert der Anbieter. Wurde dieser Wert eingehalten, geht der Hausratversicherer davon aus, dass es sich nicht um eine Unterversicherung handelt und ersetzt Ihnen den vollen Schaden. Haben Sie aber beispielsweise nur 300 Euro pro Quadratmeter versichert (bei 50 Quadratmeter beispielsweise 15.000 Euro, wird Ihnen Ihr Versicherer eine Beschädigung nur zu 50 Prozent ersetzen.

Natürlich ist das Inventar in verschiedenen Behausungen unterschiedlich wertvoll. Es ist deshalb vorab ratsam, eine Auflistung aller Gegenstände zu machen, um den Wert des eigenen Hausrats genau benennen zu können. Haben Sie Ihre 50m2-Wohnung mit 700 Euro pro Quadratmeter versichert und der Totalschaden beträgt 50.000 Euro, liegt die Entschädigungsgrenze höchstens in Höhe der Versicherungssumme von 35.000 Euro.

Besitzen Sie kostbare Antiquitäten, Gemälde oder andere Schätze, müssen diese unter Umständen mit einem Sonderbaustein separat versichert werden, auch müssen Sie dann den Wert dieser Gegenstände durch Gutachten belegen können.

3. Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts
Haben Sie Ihren Besitz mit einer ausreichend hohen Deckungssumme abgesichert, wird Ihr Versicherer nicht prüfen, ob es sich um eine Unterversicherung handelt und ersetzt den Schaden im vollen Umfang der Deckungssumme. Es handelt sich dann um die Gewährung von einem sogenannten Unterversicherungsverzicht der Hausratversicherung.

4. Wohnfläche in Quadratmetern
Als Wohnfläche zählen alle Räume Ihrer Unterkunft entsprechend des Miet- oder Bauvertrags.

5. Versicherung von Wertpapieren, Schmuck und Co
Besonders wertvolle Gegenstände, Bargeld, Wertpapiere und Ähnliches sind in der Regel nur mit 20 Prozent der Versicherungssumme abgesichert (bei einer Versicherungssumme von 35.000 Euro erhalten Sie für zerstörte oder entwendete Wertgegenstände folglich insgesamt nur maximal 7.000 Euro). Erweitern Sie deshalb bei Bedarf derartige Schätze über einen Sonderbaustein.

Liste der Wertsachen, die im Basistarif nur mit 20 Prozent der Versicherungssumme geschützt sind:

  • Schmuck, Perlen, Edelsteine, Dinge aus Edelmetallen (Gold, Weißgold, Silber, Platin)
  • Wertpapiere, Sparbücher, Bargeld und Urkunden
  • Kunst wie Skulpturen, Gemälde, Zeichnungen
  • Antiquitäten (außer Möbeln)
  • Handgeknüpfte Teppiche, Wandbehänge

6. Selbstbeteiligung
Falls Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren, wird der Tarif zwar etwas günstiger, allerdings müssen Sie diese Summe im Ernstfall dann selbst erbringen. Haben Sie beispielsweise eine Selbstbeteiligung von 800 Euro vereinbart und der Schaden beträgt 700 Euro, leistet der Versicherer nicht. Beträgt der Schaden 1.000 Euro, erhalten Sie bei einer Selbstbeteiligung von 800 Euro nur 200 Euro.

7. Entschädigungsgrenzen
Je nach Art des Schadens besteht für bestimmten Hausrat Grenzen bezüglich der geleisteten Geldsumme.

Wird beispielsweise der Schmuck nicht im Safe aufbewahrt, kann es sein, dass die Versicherungssumme bei einem Diebstahl niedriger ausfällt, als wenn der Schmuck möglichst diebstahlsicher verstaut worden ist. Prüfen Sie deshalb unbedingt auch die Vertragsdetails zu den Entschädigungsgrenzen.

8. Zusatzbausteine
Standardtarife decken nicht notwendigerweise alle Risiken ab, die eine Versicherung wunschweise beinhalten soll. Fahrraddiebstahl auf der Straße muss beispielsweise als Extra-Baustein versichert werden. Auch kaputte Fensterscheiben sind nicht automatischer Vertragsbestandteil. Haben Sie beispielsweise ein häusliches Arbeitszimmer, muss dessen Inventar gesondert abgesichert werden. Mithilfe des kostenlosen Vergleichs können Sie die gewünschten Extras bequem und zeitsparend auswählen.


Präventionsmaßnahmen – damit die Hausratversicherung im Ernstfall zahlt

Damit die Hausratversicherung im Ernstfall zahlt, müssen Sie den Schaden nachweisen können. Ein Schadenbeispiel: Wurde Ihnen beispielsweise bei einem Einbruchdiebstahl eine teure Uhr entwendet, müssen Sie belegen können, dass Sie diesen Wertgegenstand wirklich besessen haben und wieviel er wert gewesen ist.

Sinnvoll ist deshalb, präventiv eine Liste von allen Wertgegenständen im Haushalt anzufertigen und den Wert von Möbeln, Elektrogeräten, Schmuck und Co. durch Kauf- und Reparaturbelege, Quittungen, Garantiescheine, Gutachten und Fotos zu dokumentieren.

Damit diese Liste des Hausrats bei einem Feuer nicht zerstört wird oder Dieben in die Hände fällt, sollten Sie sie digital sowie außerhalb der eigenen vier Wände aufbewahren – etwa bei Angehörigen, Freunden oder in einem Bankschließfach. Besonders wertvolle Gegenstände sollten besonders gesichert werden – etwa in Safes oder durch Alarmanlagen.

Damit Ihnen im Ernstfall keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, sollten Sie Einbrüchen, Bränden und Wasserschäden soweit möglich vorbeugen. Verschließen Sie in Abwesenheit und nachts Haus-, Keller-, Balkon- und Garagentüren sowie Fenster und Luken. Hilfreich sind zudem Sicherheitsketten an Türen, Alarmanlagen und – je nach Art Ihres Heims – Bewegungsmelder an Gebäude oder Garten. Sinnvoll sind auch Brandmelder oder die ausreichende Beheizung im Winter, um Feuchtigkeit und Rohrschäden durch Frost zu vermeiden.

Wie sind die Kündigungsfristen bei Hausratversicherungen?

Reguläres Kündigungsrecht bei der Hausratversicherung
Die regulären Kündigungsfristen betragen bis zu drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Machen Sie davon keinen Gebrauch, wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Haben Sie vertraglich eine Mindestlaufzeit von mehreren Jahren (beispielsweise drei Jahren) vereinbart, können Sie nicht schon nach einem Jahr, sondern erst zum Ende dieser Laufzeit ordentlich kündigen. Anschließend verlängert sich die Laufzeit dann automatisch um zwölf Monate, wenn Sie von Ihrem fristgemäßen Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen.

Sonderkündigungsrecht bei der Hausratversicherung
Ein maximal vierwöchiges Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihr Anbieter die Versicherungsbeiträge trotz gleichbleibender Leistungen erhöht oder wenn Ihr Hausratversicherer nach einem Umzug die Versicherungssumme anhebt.

Auch nach der Regulierung eines Schadenfalls können Sie binnen vier Wochen außerordentlich kündigen, unabhängig davon, ob die Regulierung zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen ist oder nicht. Auch die Versicherung hat nach der Regulierung allerdings ein Sonderkündigungsrecht.



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